Preise

Eine übersichtliche Preisgestaltung mit Monatspauschalen und Einzelpreisen – abgestimmt auf Ihren Abrechnungsbedarf.

Monatspauschale .

Die Grundlage bildet eine feste Monatspauschale inklusive fünf Entgeltabrechnungen. Weitere Abrechnungen und einmalige Leistungen werden nach Bedarf ergänzt und separat berechnet.

Einmalige Anlagen
 
Einrichtung Mandant / Unternehmen
49,99 €*
Anlage Arbeitnehmer (m/w/d)
6,99 €*
Anlage Lohnart
2,99 €*
Einrichtung E-Mail-Versand der Entgeltunterlagen je Arbeitnehmer (m/w/d)
3,99 €*
*zzgl. MwSt.

Staffelpreise .

Wenn in Ihrem Unternehmen mehr als fünf Entgeltabrechnungen anfallen, kann der Leistungsumfang ganz einfach erweitert werden. Weitere Abrechnungen werden abhängig von der Anzahl gestaffelt berechnet – vom kleinen Team bis hin zu Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern.

Weitere Entgeltabrechnungen ab der 6. Abrechnung werden nach folgender Staffel berechnet.
6–20
je zusätzliche Entgeltabrechnung
9,99 €*
21–40
je zusätzliche Entgeltabrechnung
9,49 €*
41–60
je zusätzliche Entgeltabrechnung
8,99 €*
61–100
je zusätzliche Entgeltabrechnung
8,49 €*
*zzgl. MwSt.

Zusatzleistungen .

Benötigen Sie darüber hinaus weitere Leistungen, können diese je nach Bedarf zur Monatspauschale ergänzt werden.

@
Digitaler Dokumentenversand
Pauschale für den Versand der Entgeltunterlagen per E-Mail.
4,99 €*
monatlich
Postversand der Entgeltunterlagen
Pauschale je nach Umfang und Versandart.
individuell
zzgl. Porto
Unterlagen für die Steuerberatung
Aufbereitung von Buchungsdaten und Auswertungen für die Steuerberatung
inklusive E‑Mail‑Versand.
4,99 €*
monatlich
*zzgl. MwSt.

Weitere Leistungen nach Aufwand .

Leistungen, die nicht von der Monatspauschale oder den aufgeführten Einzelpreisen umfasst sind, werden nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand berechnet.

Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Meldungen und Bescheinigungen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich werden können, die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie weitere Aufgaben wie besondere Auswertungen oder Schriftverkehr rund um die Entgeltabrechnung.

Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
in 15-Minuten-Einheiten.

Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung wird nicht angeboten.