Leistungen
Hier finden Sie meine Angebote.
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch und entwickle mit Ihnen zusammen ein individuelles Abrechnungspaket für Ihr Unternehmen.
! Abrechnungspakete derzeit nicht gültig - Preisüberarbeitung !
Meine Abrechnungspakete:
Classic
mtl. je Entgeltabrechnung 5,99 €**
(ab 5 Entgeltabrechnungen)
Hier übermitteln Sie mir monatlich Ihre Abrechnungs- parameter nach einem festgelegten Abrechnungsschema. Die Lohn-und Gehaltsabrechnungen erfolgen genau nach Ihren Vorgaben.
Comfort
mtl. je Entgeltabrechnung 7,99 €**
(ab 5 Entgeltabrechnungen)
Hier übermitteln Sie mir monatlich die Stundennachweise Ihrer Arbeitnehmer. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgen auf der Basis der Zeitnachweise und den Arbeitsverträgen zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitnehmer (m/w/d). Ich prüfe auf Plausibilität.
Premium
mtl. je Entgeltabrechnung 9,99 €**
1
Hier erfolgen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen entweder auf der Grundlage des Abrechnungspakets Classic oder Comfort mit zusätzlicher Abwesenheitsverwaltung. Die Abwesenheiten wie zum Beispiel Urlaub- oder Krankheitstage Ihrer Arbeitnehmer (m/w/d) werden zusätzlich erfasst und ausgewertet.
*zzgl. Versandkosten, plus einmalige Einrichtungsgebühr je Unternehmen 49,99 €*, je Lohnart 2,99 €*und je Arbeitnehmer (m/w/d) 6,99 €*.
Für Probe- oder Korrekturabrechnungen erfolgt die Rechnungslegung nach Paket Classic.
*zzgl. MwSt.
Abrechnungen in der Corona-Pandemie:
Anträge Kurzarbeit:
Mit mir sind Sie auch in der Corona-Pandemie bestens für die Abrechnung gerüstet. Einfach und rechtskonform kann das Kurzarbeitergeld "Corona-KUG" über mein System abgerechnet werden. Die Abrechnung von Netto-Aufstockungen bzw. eine Arbeitgeber-Bezuschussung des Kurzarbeitergeldes sind selbstverständlich möglich. Sie erhalten monatlich den fertigen KUG-Antrag mit der KUG-Abrechnungsliste, diesen können Sie selbst oder ich bei der zuständigen Agentur für Arbeit für die Erstattung einreichen. Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Antragsstellung oder Verlängerung von Kurzarbeitergeld.
Anträge auf Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung oder sende die Erstattungsanträge direkt für Sie in Vollmacht zur zuständigen Stelle.
Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen dem § 6 Abs. 4 StBerG